Schuldscheindarlehen sind keine Wertpapiere. Sie können deshalb nicht an einer Börse gelistet oder wie Wertpapiere gehandelt werden. Eine Übertragung erfolgt mittels Abtretung (Zession nach §§ 398 ff. BGB) an eine geeignete Gegenpartei. Eine neue Urkunde wird nicht ausgestellt wenn übertragen wird, die Schuldnerin von der bisherigen Gläubigerin lediglich davon in Kenntnis gesetzt. Damit die Übertragung auch problemlos stattfinden kann, wird im Schuldscheindarlehensvertrag bereits ein Passus eingefügt, der die Abtretung erlaubt und meist auch festlegt, an wen abgetreten werden darf.

Allerdings sollte beachtet werden, dass die Übertragung nicht kurz vor einem Kupontermin stattfindet. In der Regel müssen mindestens zehn Geschäftstage zwischen der Information der Darlehensnehmerin (oder ihrer Zahlstelle) und dem Kupontermin liegen. Ansonsten wird der Zins möglicherweise an die bisherige Gläubigerin überwiesen und muss von dieser an die neue Eigentümerin weitergeleitet werden.

Der Sekundärmarkt ist nach wie vor ausgesprochen intransparent. Es wird ausschließlich außerbörslich über Banken und Vermittler gehandelt, und offizielle Preisinformationen für den Sekundärmarkt sind nur sehr bruchstückhaft erhältlich. Die Spreads im Sekundärmarkt sind deshalb eine Sache der Verhandlung. Nicht selten können die Vermittler für ihre Tätigkeit sehr hohe Margen lukrieren. Die meisten Investoren sind klassische Buy-and-Hold Investoren. Das ändert aber nichts daran, dass im mittlerweile über 100 Milliarden Euro großen Corporate Schuldscheindarlehens-Markt ein reger Handel stattfindet. Hinzu kommt das deutlich größere Marktsegment der von Banken und Sparkassen begebenen sowie kommunale Schuldscheindarlehen, die ebenfalls im außerbörslichen Sekundärmarkt gehandelt werden. Jeden Tag wechseln so Tranchen und Teile davon ihren Besitzer. Nur selten gelangen darüber Informationen an die Öffentlichkeit.

Zudem ist es von Schuldschein zu Schuldschein sehr individuell, wie schnell oder einfach ein Käufer zu finden ist. Kleine Losgrößen lassen sich meist schneller platzieren als ein großes Volumen, und manche Verkäufer warten wochenlang auf einen Käufer, der einen vernünftigen Kurs zahlt. Teilweise landen Sekundärmarkttranchen auch auf Handelsbüchern von Banken und warten dort auf interessierte Käufer. Besonders Landesbanken und die Zentralinstitute der deutschen Genossenschaftsbanken betreiben eigene Schuldschein-Handelstische.

Quotiert wird analog zu Bonds in Prozent vom Nominal, in der Regel „clean“, also ohne Accrued Interest. Zwischen Käufer und Verkäufer kommt selten direkt ein Vertrag zustande. Häufig werden Schuldscheindarlehen im Sekundärmarkt über darauf spezialisierte Broker vermittelt. Diese wiederum nehmen Kontakt zu einer Bank auf. Der Verkäufer tritt das Schuldscheindarlehen an diese Bank ab, die das Schuldscheindarlehen in ihrem Handelsbestand verbucht. Darauf tritt die Bank das Schuldscheindarlehen an die Käuferin ab. Der Spread zwischen Kauf und Verkauf wird zwischen Bank und Broker nach vorheriger Absprache aufgeteilt.

Die Spreads, die Banken und Vermittler beim Weiterverkauf der Schuldscheindarlehen verdienen, betragen je nach Emittent und Laufzeit zwischen 10 und 50 Basispunkten, können aber durchaus auch darüber liegen und in Einzelfällen sogar mehrere hundert Basispunkte betragen. Käufer und Verkäufer haben selten direkten Kontakt und tappen bei der Preisfindung im Sekundärmarkt gerade bei sehr kleinen und illiquiden Positionen häufig im Dunkeln. Gibt es dann zwischen den Vermittlern keine Konkurrenz, steigt auch der Spread zwischen Kauf und Verkauf. Das trifft im Übrigen auf alle Emittentengruppen zu, nicht nur auf Schuldscheindarlehen von Banken und Sparkassen.

Neben elektronischen Emissionsplattformen gibt es zunehmend den Versuch, auch den Sekundärmarkt elektronisch abzuwickeln. Wie stark das die Spreads verändern wird bleibt abzuwarten.