Der Schuldscheindarlehensvertrag beinhaltet meist folgende Eckpunkte:

  • Schuldner und Gläubiger
  • Darlehensbetrag und dessen Auszahlungstag
  • Darlehensbedingungen:
    • Zweck der Mittelverwendung
    • Laufzeit
    • Information ob besichert/unbesichert und nicht nachrangig/nachrangig
    • Aufrechnungsverbot mit anderen Forderungen
    • eventuelle Sicherheiten oder Garantien
    • eventuelle Auflagen (Rating, Finanzkennzahlen, etc.)
    • Negativerklärung
    • Zins- und Tilgungsleistungen
    • Kündigungsmöglichkeiten
    • Abtretungsfähigkeit (wie, in welchen Stückelungen und an wen möglich)
    • Gerichtsstand

In der Praxis wird in den Schuldscheindarlehensvertrag häufig zuerst nur die führende Emissionsbank als erste Darlehensgeberin geschrieben. Diese übernimmt das Darlehen im ersten Schritt vollständig und tritt es im nächsten Schritt an die eigentlichen Investoren ab.