Mit einem Marktanteil von 15-20% bei Corporate Schuldscheindarlehen spielen andere institutionelle Investoren keine so bedeutende Rolle wie Banken und Sparkassen. Die relativ kurzen Laufzeiten von durchschnittlich fünf bis sieben Jahren sind vor allem für Versicherungsunternehmen nicht lang genug. Gerade Lebensversicherer mit langen Durationen auf der Liability-Seite investieren bevorzugt in längere Laufzeiten und sind deshalb eher bei Länderschuldscheinen und Namensschuldverschreibungen anzutreffen. Zudem sind die Zuteilungen gerade bei kleineren Deals nicht attraktiv für sehr große Institutionelle, die für die Kreditanalyse von nicht-gerateten Emittenten einen nicht unerheblichen Mehraufwand betreiben müssen.

Institutionelle Investoren schätzen dennoch die Vorteile von Schuldscheindarlehen, mit ihrer schlanken, einfachen Dokumentation, den individuellen Tranchen sowie der Bilanzierung zu Anschaffungskosten, was ein umständliches Mark-to-Market vermeidet. Für Versicherungen spielt die Bewertbarkeit eine große Rolle. Denn seit 2016 prägt Solvency II die Versicherungswirtschaft und die Möglichkeiten der Veranlagung. Dabei geht es vor allem um das Risikomanagement und die Kapitalsicherheit von Versicherungen. Grundsätzlich haben alle Erst- und Rückversicherer seit Solvency II (trat am 1.1.2016 in Kraft) Anlagefreiheit. Dadurch sind die Möglichkeiten auf dem Schuldscheinmarkt für Versicherungen deutlich flexibler und breiter geworden. Sie dürfen nun theoretisch auch in Schuldscheindarlehen von nicht gerateten und sub-investment Grade Unternehmen investieren. Sie müssen allerdings alle Risiken von Anlagen selbst managen und vor allem bewerten können.

Die Bonität spielt bei der Bewertung der Anlagen im gebunden Vermögen eine bedeutende Rolle. Deshalb findet man in Tranchen, die an Versicherungen gehen, häufig auch bestimmte Covenants wie den Aufrechnungsverzicht. Oft wird von den drei Säulen gesprochen. Damit ist die thematische Teilung der Solvency II Verordnung in folgende Bereiche gemeint:

  1. Säule: Quantitativer Bereich mit Kapitalanforderungen, Berechnungsformeln und technischen Vorschriften
  2. Säule: Qualitativer Bereich mit internen und externen Kontrollen, Aufbau des Risikomanagements, Unternehmensorganisation und ethische Standards
  3. Säule: Berichtswesen an die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörden

Solvency II schreibt den Versicherungen vor, wie viel Mindestkapital sie halten müssen, und wie viel Solvenzkapital. Sinkt das vorgehaltene Kapital unter das Mindestkapital, verliert das Versicherungsunternehmen seine Zulassung. Das Solvenzkapital ist ein zusätzlicher Puffer, der unerwartet hohe Verluste ausgleichen soll. Dafür muss das vorhandene Risiko einheitlich über alle Versicherungsunternehmen mit Zahlen bewertet werden. Und auch das Kapital selbst wird bewertet. Solvency II gibt dafür die Formeln und Berechnungsmodelle vor. Das gilt auch für Schuldscheindarlehen. Die Höhe der Eigenmittel für Schuldscheindarlehen sind dabei abhängig von der Laufzeit sowie der Bonität. Es gibt aber wiederum Erleichterungen für Diversifizierungseffekte, also bei breit gestreuten Schuldscheinportfolien.