Beim Schuldscheindarlehen handelt es sich nicht um eine Schuldverschreibung, sondern tatsächlich um einen Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB.

“Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. (2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten. (3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.”

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Es handelt sich beim Schuldscheindarlehen also nicht um ein Wertpapier. Entsprechend entfallen sämtliche Pflichten, die eine Wertpapieremission nach sich ziehen würde, wie Prospektpflicht, Informationspflichten oder Bilanzierungspflichten. Es muss lediglich ein Darlehensvertrag erstellt werden, der seinerseits wiederum an keine bestimmte Form gebunden ist. Hier haben sich im Markt allerdings mittlerweile Normen etabliert, wie der Darlehensvertrag eines Schuldscheindarlehens ausgestaltet ist.

Rein rechtlich dient der vom Darlehensnehmer unterschriebene Schuldschein als Beweisurkunde für das Bestehen der Forderung. Der Schuldschein kann relativ einfach im Zuge einer Zession abgetreten werden und ist damit – im Unterschied zum klassischen Kredit – in begrenztem Umfang handelbar.

Die Abtretung eines Schuldscheindarlehens kann sehr einfach in der Form einer Zession erfolgen und bedarf weder der Zustimmung des Darlehensnehmers noch jener anderer Investoren. Meist ist aber im Darlehensvertrag festgeschrieben, an welche Art von Investor das Darlehen abgetreten werden darf. Das sind im Normalfall institutionelle Investoren ab einer gewissen Größe.

Auch wenn das Schuldscheindarlehen kein Wertpapier ist, so weist es doch viele Elemente einer klassischen Kapitalmarktfinanzierung auf. Es reiht sich in seiner Handhabung zwischen Kredit und Anleihe ein. Dabei ist das Instrument des Schuldscheindarlehens nichts Neues, sondern hunderte Jahre alt. Die zunehmende Standardisierung vor allem von Corporate Schuldscheindarlehen über die vergangenen Jahrzehnte hat dieser Sonderform der Fremdkapitalfinanzierung eine neue Dynamik gegeben.