Die Urkunde, die Investoren ausgestellt wird, bedarf grundsätzlich keiner konkreten Form. Im Markt haben sich aber mittlerweile relativ einheitliche Muster durchgesetzt. Doch selbst diese beschränken sich auf eine handvoll Seiten (zwischen drei und zehn A4 Seiten), was sowohl von Seite der Emittenten als auch Investoren in der Regel als Vorteil von Schuldscheindarlehen gegenüber klassischen Anleihen genannt wird.

Ende 2018 wurde von der Loan Market Association eine Empfehlung für die Verwendung eines einheitlichen Vertrags veröffentlicht, der vor allem internationalen Unternehmen und Arrangeuren eine Unterstützung sein wird. Die Vorlage der LMA ist ausschließlich für deren Mitglieder sowohl in Deutsch als auch Englisch verfügbar, inklusive einem zugehörigen Leitfaden, der das Instrument Schuldschein im Detail erklärt. Doch Vorsicht, die Dokumentation der LMA wählt standardmäßig Englisches Recht, welches sich vom Deutschen Recht maßgeblich unterscheidet! Gerade für internationale Emittenten und Investoren ist die LMA Dokumentation attraktiv. So wurde die Dokumentation der im Dezember 2018 emittierten Schuldscheindarlehen der französischen Faurecia SA nach dem LMA Standard verfasst.

Im deutschen Sprachraum sind Schuldscheindokumentationen bereits seit vielen Jahren etabliert und haben einen eigenen Standard entwickelt, der die wichtigsten Eckpunkte des Darlehensvertrags umfasst. In der Regel wird Deutsches Recht und Gerichtsstand in der Stadt der Emittentin oder der begleitenden Bank gewählt.

Niemand ist an einen bestimmten Standard gebunden, da das Schuldscheindarlehen in seiner Dokumentation sehr frei ist. Die Dokumentation kann ausgesprochen schlank gehalten werden. Das Vertragsdokument dient dabei auch nicht als Wertpapier, sondern lediglich als Beweisurkunde über das Bestehen der Schuld. Wird der Schuldschein an einen anderen Gläubiger abgetreten, wird in der Regel kein neues Dokument erstellt. Die Abtretung wird dem Schuldner lediglich schriftlich vom bisherigen Gläubiger mitgeteilt. Die Schuld besteht unabhängig vom Dokument selbst. Je nach Investorengruppe kann die Dokumentation selbst für einzelne Tranchen individuell ausgestaltet werden und zum Beispiel mit Financial und Non-Financial Covenants versehen werden.