Das Schuldscheindarlehen ist eine spezielle Form des Fremdkapitals. Hier die wichtigsten Eckpunkte, die Sie darüber wissen müssen:

Ein Schuldscheindarlehen ist kein Wertpapier, sondern ein Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB.

Der Darlehensvertrag unterliegt keinen Formanforderungen. Allerdings haben sich über die Jahre gewisse Dokumentationsstandards entwickelt, und seit 2018 gibt es einen englischsprachigen Mustervertrag der LMA (Loan Market Association) für internationale Unternehmen und Investoren.

Ein Schuldscheindarlehen hat spezielle, vom Gesetz vorgegebene Kündigungsrechte, die vertraglich NICHT ausgeschlossen werden können.

Das Schuldscheindarlehen dient als Fremdkapitalfinanzierung und Kreditersatz.

Schuldscheine sind Buy-and-Hold Investitionen und können zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Ein aufwändiges Mark-to-Market entfällt dadurch.

Ein externes Bonitätsrating ist für die Emittentin nicht erforderlich. Viele Emissionen werden von Unternehmen begeben, die nicht geratet sind, und auch die Emissionen selbst verfügen über kein externes Rating.

Ein Schuldscheindarlehen kann von einer Vielzahl an Emittenten begeben werden. Früher vor allem ein Mittel der Wahl für Länder, Banken und den Klein- und Mittelstand, treten heute immer mehr große und ausländische Unternehmen im Schuldscheinmarkt in Erscheinung.

Schuldscheindarlehen werden gerne von Banken und Sparkassen gekauft und dienen diesen als Kreditersatzgeschäft. Doch auch für Fonds, Versicherungen, andere institutionelle Investoren und ausländische Institutionelle sind Schuldscheindarlehen mittlerweile eine interessante Assetklasse geworden.

Die Emission von Schuldscheindarlehen ist schnell, einfach und kostengünstig.